Gericht, Gerichte
Die Gerichte sind ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaates
In Deutschland gliedern sich die staatlichen Gerichte je nach Gerichtsträger in Bundesgerichte und die Gerichte der Länder.
Die staatlichen Gerichtsbarkeiten, deren Aufbau durch unterschiedliche Gerichtsverfassungen geregelt ist, unterteilen sich in
·Verfassungsgerichtsbarkeiten (von Bund und Ländern)
·Ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivil- und Strafrecht)
·Fachgerichtsbarkeiten (Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit)
Sollte ein oberstes Bundesgericht zu einer anderen Entscheidung kommen als ein anderes oberstes Bundesgericht, besteht die Möglichkeit, den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hinzuzuziehen, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.
Was bedeutet Gericht eigentlich?
Der Begriff Gericht bezeichnet eine Behörde, wie z.B. das Amtsgericht, oder auch einen Spruchkörper, wie z.B. Schwur- oder Schöffengericht, wobei jedes Gericht mit mindestens einem Richter besetzt ist und die Leitung dem jeweiligen Gerichtspräsidenten oder dem Aufsichtsführenden, einem Präsidium vorstehenden Richter untersteht.
Im Strafverfahren und der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit können auch Laien als ehrenamtliche Richter einberufen werden. Diese heißen bei Strafprozessen Schöffen und wirken im Schöffengericht (Amtsgericht), Schwurgericht (Landgericht) und anderen Strafkammern mit.
Während die jeweilige Zuständigkeit entscheidend dafür ist, welches Gericht tätig werden muss, entscheiden das anwendbare Verfahrensgesetz und der von den Gerichten erstellte Geschäftsverteilungsplan über die Zuständigkeit des entsprechenden Spruchkörpers, wie Einzelrichter, Kammer oder Senat.
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit der privaten Gerichtsbarkeit, z.B. durch Schiedsgerichte.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 18.09.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.